Leseprobe
Tagebuch eines deutschen Patrioten –
“Einem SS-Mann läuft er nach!”
von Otmar Wallner
ISBN 3-00-009201-3 – € 14,95 – Preise inkl. MwSt., zzgl. Versand
Zielscheibe von Auftragstätern, Ignoranten und Dummköpfen
In Sindelfingen kandidierte ich 1994 als stellvertretender Bundesvorsitzender und wurde in der Stichwahl gewählt. In der ersten Präsidiumssitzung übertrug man mir die Aufgabe des Jugendwartes auf Bundesebene.
Im April 1995 verfaßte ich ein Flugblatt mit dem Titel "Aus dieser Quelle möge die Republikanische Jugend geistig schöpfen."
Daraufhin beschloß der Bayerische Landesvorsitzende Gärtner, welcher unter dem negativen Einfluß des Auftragstäters Hausmann stand, ein Parteiausschlußverfahren gegen mich anzustrengen.
Im Sommer 1995 fand in Berlin eine Bundesvorstandssitzung statt. Viele Parteifreunde beschwatzten mich, ich solle doch die "Quelle" zurücknehmen, damit man über den Ausschlußantrag nicht abstimmen müsse; ich wurde weich
und zog das Flugblatt zurück. Dieses Nachgeben war ein großer Fehler.
Hausmann, der den Ausschlußantrag gegen mich begründete, warf mir Antisemitismus vor. Von nun an war mir klar,
was gespielt wurde. Die Totschlagvokabeln Extremist, Radikaler, Antisemit und Ausländerfeind wurden nun als Wortpfeile gegen mich abgeschossen. Die Schlammschlacht wurde so heftig ausgetragen, daß auch die Presse
Wind davon bekam. So schrieb der SPIEGEL im Heft Nr. 24 vom 12.06.1995 in einem Artikel mit der Überschrift "Letzte Schlacht":
"... wollen die Republikaner ihre Kräfte auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 1996 konzentrieren.
Diese "letzte Schlacht", so ein Rep-Funktionär, soll über das Schicksal der Partei entscheiden. Für die nächste Bundesvorstandssitzung am kommenden Wochenende planen die Reps aus Bayern zudem, Extremisten aus der
Partei zu werfen. Die Kampagne soll mit der Amtsenthebung von Bundesvize Otmar Wallner beginnen. Innerparteiliche Gegner werfen Wallner vor, er habe antisemitische Propaganda verbreitet. Parteichef Rolf Schlierer
muß sich der Kritik, vor allem des Landesverbandes Bayern, stellen, er zeige "Führungsschwäche" und gehe nicht energisch genug gegen Hardliner unter den Parteimitgliedern vor."
1996 traf sich in Gotha die REP-Jugend. Wegen meiner "Quelle" war ich inzwischen als Jugendbeauftragter abgesetzt.
Ich fuhr nach Gotha und verteilte dort erneut die "Quelle" und eine Broschüre mit dem Titel "Deutscher Glaube -
Heidnisches Bekenntnis" (2). Im Frühjahr des gleichen Jahres verfaßte ich eine Argumentationshilfe für die national-patriotische Jugend; diese veröffentlichte ich auf neutralem Papier und verzichtete auf die Verwendung des
Parteinamens.
Ich definierte Freiheit anders als so mancher Patriot, der sich aus Unwissenheit und Gutgläubigkeit vom Parteiensystem einengen ließ. Wieder sah ich mich mit einem Ausschlußverfahren konfrontiert.
Hausmann kam mit vier Eidesstattlichen Erklärungen von Parteimitgliedern aus Niederbayern, welche aussagten, daß ich die MUGGIZ-Kassetten 1993 anläßlich einer gemeinsamen Fahrt nach Hamburg (wo wir im Wahlkampf
mithalfen), abgespielt und verteilt hätte.
Schlierer sah sich die Erklärungen an und erklärte die Sache für verjährt, außerdem fehle das "corpus delicti".
Nach dieser Bundesvorstandssitzung war mir klar, wie weit der Verfassungsschutz schon in die Partei eingedrungen war, und die Spitzel, Auftragstäter und Agenten immer mehr Neider und Dummköpfe gegen mich aufwiegeln konnten.
Zur nächsten Sitzung des Bundesvorstandes wurden abermals drei Eidesstattliche Erklärungen vorgelegt. Eine davon beinhaltete die Lüge, ich hätte auf der letzten Vorstandssitzung den Besitz der Kassette, die ich überghaupt
nicht kannte, zugegeben. Der damalige Bezirksvorsitzende von Niederbayern hatte keine Erklärung mehr abgegeben.
Die Neuwahlen des Bundesvorstandes rückten näher. Das Ausschlußverfahren gegen mich stand mindestens
viermal auf der Tagesordnung.
Schlierer verschob die Sache jedesmal aus Zeitgründen. Es gab einen internen mitteldeutschen Parteitag, auf
welchem die Frage behandelt wurde, wer gegen Schlierer für den Bundesvorsitz kandidieren solle. Dr. Krause wollte nicht mehr antreten; daher forderte die Versammlung mich auf, zu kandidieren. Ich schränkte ein, daß ich nicht wisse
ob ich zum Zeitpunkt des Parteitages noch meine Mitgliedsrechte haben würde, da die Ordnungsmaßnahme über mir schwebte.
Der Parteitag 1996 fand in Hannover statt. Die Vorstandschaft tagte, und Schlierer meinte, man solle die
Ordnungsmaßnahme gegen mich nicht mehr zur Debatte stellen, statt dessen sollte ich am Parteitag nicht mehr gewählt werden.
Auf Vorschlag der mitteldeutschen Parteifreunde kandidierte ich dennoch gegen Schlierer und errang 23,2% der
Stimmen obwohl mir nur fünf Minuten Redezeit gewährt wurden, die ich jedoch um einiges überzog. Als es zur Wahl der stellvertretenden Bundesvorsitzenden kam, stellte Schlierer seine Wunschmannen vor und meinte, "ohne die
Delegierten bei ihrer Entscheidung beeinflussen zu wollen", mit dem Wallner könne er nicht zusammenarbeiten. Ein Stadtrat aus Hannover ging daraufhin ans Mikrofon und bemerkte, auch für Wallner müsse in der Partei Platz sein.
Bei dem Mann bedankte ich mich später in schriftlicher Form und sandte ihm die Unterlagen in der Schiedsgerichtssache gegen mich. Nachdem er dies Hintergrundinformation erhalten hatte, verließ er die Partei.
Dieser Austritt zeigte mir, daß ich mit meinen Aussagen auf der richtigen Wellenlänge lag. Und er war ein Zeichen dafür, daß die Basis und auch viele Funktionäre keine tiefe Einsicht hatten in das, was sich im Bundesvorstand
abspielte. Ich glaube, wäre ihnen allen das Informationsmaterial zugespielt worden, hätten sie innerlich gefestigt und gegen die innerparteiliche Hetze der Auftragstäter immunisiert werden können.
Zurück zum Parteitag. Schlierers Rechnung ging zunächst auf. Bei der Wahl der Beisitzer jedoch erzielte ich das siebtbeste Ergebnis von 20 Kandidaten und war damit wieder im Bundesvorstand.
Das war zuviel. Als Schlierer die erste Bundesvorstandssitzung nach der Wahl abhielt, bei der ich wegen einer Grippe fehlte, wurde eine sofortige Ordnungsmaßnahme gegen mich verhängt. Sie lautete auf Ruhen der
Mitgliedsrechte und Parteiausschlußverfahren. Eingeleitet wurde die Maßnahme im Dezember 1996. Zur Begründung des Antrages war ein drei Seiten langes Schreiben verfaßt worden, das allerdings im Stadium eines
Entwurfes (so war es auch überschrieben) steckengeblieben war. Offenbar hatte man sich nicht einmal die Zeit genommen, es in eine formell korrekte Fassung zu setzen. Das Schreiben wies undatierte handschriftliche Zusätze
auf, und auch zu den Unterschriften der verantwortlichen Bundesvorstandsmitglieder fehlten die Datumsangaben. Abgesehen davon, erging man sich bei den Vorwürfen gegen mich in Haarspaltereien und geistigem
Kleinkrämertum. In dem "Entwurf" hieß es unter anderem:
1. Herr Wallner schreibt in seinem Quelle-Papier: "Nur in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist". Das ist
offensichtlich nicht wahr, denn es kommt vor, daß ein kranker Geist in einem gesunden Körper wohnt, und es kommt vor, daß ein gesunder Geist in einem kranken Körper wohnt.
2. Wer so redet, macht sich lächerlich, und wer parteioffiziell als stellvertretender Bundesvorsitzender so redet, macht die Partei lächerlich. Was in Deutschland mit einiger Berechtigung als Kultur bezeichnet werden darf, geht
weithin auf das zurück, was zwei nichtdeutsche Völker geleistet haben, die alten Griechen und die alten Römer.
3. Im Schreiben "aus dieser Quelle ..." heißt es:
"Die Nation ist eine Gemeinschaft, in der der Starke vorangehen muß."
Also nicht gewählte Regierungen (Verstoß gegen Art. 20 GG).
"Völker sind eigene Wesenheiten, welche für ihre Probleme selber zuständig sind"
Internationale Organisationen werden dadurch generell abgelehnt (Verstoß gegen Art. 24 GG).
4. Herr Wallner verteilt Schriften, die das Grundgesetz ablehnen, und führerstaatsähnliche Organisationen als
wünschenswert hinstellen, so heißt es im anonymen Flugblatt "Konservative Revolution":
a) "Wir schrecken uns vor ... Parteienherrschaft ...";
b) "Konservatismus bedeutet: Deutschland statt BRD (oder: deutsches Nationalbewußtsein statt verhabermastem Verfassungspatriotismus)";
c) "Konservatismus bedeutet: ... Elite statt Masse (oder: Was machen tausend Nullen ohne die Eins?)"
Das Flugblatt wendet sich pauschal gegen "Parteienherrschaft", und das ist die Organisationsform, die das
Grundgesetz vorsieht ... (Verstoß gegen Art. 21 GG).
5. Die von Herrn Wallner verbreitete Schrift "Deutscher Glaube" setzt an die Stelle jeder Ausfächerung christlicher
Religion eine Art Blut-und-Boden- und Kampf-Religion, mit beschränkter Schau auf das eigene Volk:
"Das Blut unserer Ahnen wirkt in uns fort, wie unser Blut in den Nachkommen weiterwirken wird. Die Stimme unserer
Ahnen spricht aus uns. Wir achten auf diese Stimme aus dem Innern. Sie ist das Gesetz, dem wir unverbrüchlich folgen ... Wir sind ein Ast am Baum unserer Sippe. Achten wir, daß es ein starker Ast bleibt. Denn morsche Äste
muß man absägen, damit nicht der ganze Baum verdirbt" ...
"Wir handeln stets so, als ob wir allein die Verantwortung trügen für das, was in unserer Sippe, in unserem Volk
geschieht, getan oder unterlassen wird. Denn wir sind ein Teil des Schicksals, das unserer Sippe und unserem Volk widerfährt" ...
"...Weil kein Gott das Gesetz des Lebens ändern kann, jenes Gesetz, das Kampf heißt. Jeder Kampf dient der Auslese. Das Schwache muß vergehen, nur das Starke und Gesunde soll überdauern. So will es die Natur, deren
Teil wir sind" ...
...Wer die eigene "Sippe" vergottet, setzt andere Menschen herab. Wer den Kampf der "Starken" gegen die
"Schwachen" predigt, greift die Menschenwürde der "Schwachen" an".
Das waren also meine ungeheuerlichen Vergehen: ich hatte Schriften verteilt, die u. a. zu einer Denkweise anregen
sollten, die den Menschen als eingebunden in die Natur begreift, also als einen Teil des Göttlichen.
Seneca schrieb einst zur Gottesfrage: "Zugleich aber ist Gott ein Freund, der uns immer nahe ist, für den kein
Tempel errichtet zu werden braucht, weil wir selbst sein Tempel sind, weil er in unserem Innern lebt und dort verehrt werden sollte."
Die judäo-christliche Ideologie aber stellt mit Aufforderungen wie "machet euch die Erde untertan" die Natur unter die Willkür des Menschen und somit den Menschen außerhalb der Natur; d. h. außerhalb des Göttlichen. In dieser
Fehleinschätzung wurzeln zahlreiche Katastrophen, die durch eine naturbewußte Einstellung und entsprechendes Handeln hätten vermieden werden können.
Im "freiesten Staat der deutschen Geschichte", in dem wir seit Kriegsende leben, muß es doch auch - noch dazu in einer patriotischen Partei - möglich sein, sich über Glaubensfragen und deren Hintergrund auszutauschen.
Des weiteren habe ich niemals einen Kampf der Starken gegen die Schwachen gepredigt, sondern immer gesagt, daß der Starke den Schwachen vorangehen muß, um sie zu schützen. Das bedeutet Verantwortung der Starken
gegenüber den Schwachen, und es steht in krassem Gegensatz zu einer Ellenbogengesellschaft, wie wir sie heute haben, wo der Stärkere den Schwachen bekämpft. Wer in meine Äußerungen oder in Schriften, die ich verteilt habe,
so etwas hineininterpretiert, hat entweder nicht verstanden oder legt es bewußt auf Unterstellungen an.
Aber es gab auch viele Parteifreunde, die die schmutzige Kampagne gegen mich durchschauten und sich
demonstrativ auf meine Seite stellten. Ich erhielt zahlreiche Solidaritätsschreiben, sowohl von einzelnen Parteimitgliedern als auch von ganzen Kreis- und Bezirksverbänden; in Thüringen, wo ich aktiv an der Aufbauarbeit
mitgewirkt hatte, zeigte sich gar der komplette Landesvorstand mit mir solidarisch.
Am 25. Februar des darauffolgenden Jahres bekam ich durch eine Einstweilige Anordnung des
Bundesschiedsgerichts die Mitgliedsrechte wieder zugesprochen und hatte auch meine Parteiämter wieder inne. Die Entscheidungsgründe des Schiedsgerichts lauteten folgendermaßen (Auszug aus der Einstweiligen Anordnung vom 25.02.1997):
... " Bei Zugrundelegung der dem Antragsteller bekanntgegebenen Begründung erscheint die sofortige Ordnungsmaßnahme nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus stehen tragende Teile der Begründung in eklatantem
Widerspruch zum geltenden Parteiprogramm sowie zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Bei seiner "Widerlegung" des Satzes: "Nur in einem gesunden Körper ist ein gesunder Geist" nimmt der
Antragsgegner eine unangemessene Auslegung vor. Sein Nachweis, dies sei nicht richtig, weil in einem gesunden Körper auch ein kranker Geist wohnen könne, beruht auf der naiven Unterstellung, der Satz sei eine Art
psychosomatisches Forschungsergebnis, und nicht eine politische Forderung nach sportlicher Ertüchtigung von Körper und Geist.
Einen völligen Gegensatz zu allen einschlägigen parteiprogrammatischen Aussagen stellt aber die Behauptung dar, was in Deutschland mit einiger Berechtigung als Kultur bezeichnet werden dürfe, gehe weithin auf das zurück, was
zwei nichtdeutsche Völker geleistet hätten, die alten Griechen und die alten Römer.
Hiernach erscheint die deutsche Kultur überwiegend nur noch als unselbständiger Anbau zu griechisch-römischen
Leistungen, eine These, die jedem antideutschen Thesenpapier zur Zierde gereichen würde.
Kann Goethes Faust oder Kants Kritik der reinen Vernunft oder Beethovens 9. Symphonie oder Bachs Kunst der
Fuge oder Rankes oder Mommsens Geschichtswerk oder Diesels Verbrennungsmotor wenigstens "mit einiger Berechtigung" deutscher Kultur zugerechnet werden - und wenn ja, lediglich als Anbau griechisch-römischer
Leistungen? Im geltenden Parteiprogramm findet die deutsche Kultur denn auch eine ganz andere Bewertung. Es heißt dort:
"Die Einheit und Identität unseres Volkes spiegelt sich in Sprache und Literatur, in Geschichte und Tradition, in der Lebensweise und im Denken. Vor allem über die Kultur sind sich die Deutschen ihrer nationalen Identität und
Freiheit bewußt geworden.
Deutsche Kultur und Wissenschaft haben in manchen Bereichen ihren Spitzenplatz in der Welt bereits verloren.
Wollen sie sich in einer modernen Welt behaupten, müssen sie wieder eine lebendige Ganzheit bilden.
Unsere Wissenschaft darf nicht behindert und unsere Kultur nicht länger verfremdet werden. Zum Schutz der Kultur
des deutschen Volkes fordern wir die verstärkte Förderung von Tradition, Brauchtumspflege, Dialekten und Volksliedern.
Wir wenden uns auch entschieden gegen die Überfremdung der deutschen Sprache und Kultur und fordern die
sofortige Streichung aller öffentlichen Mittel für eine sogenannte Multi- oder EG-Massenkultur.
Aber auch auf rechtlicher Ebene leidet der "Entwurf" an gravierenden Mängeln.
Der Antragsgegner behauptet, mit seiner Aussage, "Wir schrecken uns vor... Parteienherrschaft" verstoße der Antragsteller gegen Artikel 21 des Grundgesetzes, weil er sich damit pauschal gegen Parteienherrschaft wende, die
die vom Grundgesetz vorgesehene Organisationsform sei. Der Antragsgegner verkennt damit das Grundgesetz seinerseits auf gravierende Weise.
Träfe die Behauptung des Antragsgegners zu, wäre das Parteiprogramm in vielen Punkten verfassungswidrig, nämlich überall da, wo es die Parteienherrschaft bekämpft. Das Parteiprogramm nimmt z. B. Stellung gegen den
Mißbrauch "staatlicher Einrichtungen durch politische Parteien" und gegen "Parteibuchwirtschaft bei
Stellenbesetzungen in öffentlichen Verwaltungen". Die Auflösungsparteien bzw. Altparteien halten sich zwar nicht daran, sondern praktizieren die parteipolitische Ausrichtung staatlicher Stellen geradezu systematisch, daß aber
diese Praxis vom Grundgesetz vorgesehen sei, wird selbst von ihnen offiziell nicht vertreten.
Auch die Forderungen der Republikaner nach Herausnahme des Verfassungsschutzes aus dem
Verantwortungsbereich der Innenminister und dessen Kontrolle durch parlamentarische Organe zur Verhinderung seines Mißbrauchs zu parteipolitischen Zwecken, die Beseitigung aller parteipolitischen und parlamentarischen
Einflüsse auf die Richterwahl, sowie die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu parteipolitisch neutraler Tatsachendarstellung wären verfassungswidrig, wenn das Grundgesetz die Parteienherrschaft vorschriebe.
Die Behauptung des Antragstellers, Völker seien eigene Wesenheiten, die für ihre Probleme selber zuständig seien, beinhaltet nach Meinung des Antragsgegners die generelle Ablehnung internationaler Organisationen und verstoße
damit gegen Art. 24 des Grundgesetzes. Dies ist eine Unterstellung. Eine solche Ablehnung ist dem Satz selbst auch bei weitester "Auslegung" nicht zu entnehmen.
Insgesamt gesehen stellt die Begründung der sofortigen Ordnungsmaßnahme eine nach Form und Inhalt oberflächliche und fehlerhafte Arbeit dar, die nicht nur die verfassungsrechtlichen Regelungen des Grundgesetzes,
sondern auch die eigene Parteiprogrammatik schwerwiegend verkennt, und die in keiner Hinsicht den Anforderungen genügt, die an sofortige Ordnungsmaßnahmen mit Aberkennung der Parteiämter und der Mitgliedsrechte zu stellen sind.
Der Antragsteller war daher über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde wiederum in seine Mitgliedsrechte einzusetzen".
Dieses Urteil, mit dem meine Gegner geradezu abgewatscht wurden, trug dazu bei, daß sich deren Wut nun auch gegen den Vorsitzenden des Bundesschiedsgerichts, Hartmut Koch, richtete.
Koch war in Hannover angetreten mit den Worten, daß mit ihm als Schiedsgerichtsvorsitzendem "kein ehrlicher
Patriot aus der Partei ausgeschlossen" werde, etwa weil er einigen Leuten vielleicht "etwas zu weit rechts" stünde.
Er wurde gewählt und hielt sich konsequent an sein Versprechen, wobei er auch den Ausschlußbestrebungen von seiten Dr. Schlierers einen Riegel vorschob.
Diese bemerkenswerte Unbeugsamkeit auch gegenüber dem Bundesvorsitzenden kostete ihn wenig später den Kopf: er wurde abgesetzt, ohne sich vor den Delegierten zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern zu dürfen.
Eine Parteifreundin, die den Parteitag am 18. Oktober 1997 in Dietmannsried im Allgäu noch miterlebt hatte - ich war zu der Zeit bereits ausgetreten - berichtete mir, daß Koch, der angereist war, um sich zu seiner Absetzung und
der vorzeitigen Neuwahl des Schiedsgerichts zu äußern, auf das Bestreben Johann Gärtners und anderer Bundesvorstandsmitglieder von der Polizei aus dem Saal entfernt wurde. Nach diesem Parteitag verließ auch
besagte Parteifreundin die Republikaner. ...
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