Leseprobe
– SKANDAL –
Der große Betrug an den Deutschen !
„Das wahrscheinlich ‘gefährlichste Buch’ für die Machtelite in Deutschland ...!”
Geheimsache BRD
– Beweise zur Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland –
von Sven B. Büchter
ISBN 978-3-00-020929-1 – € 14,95 – Preise inkl. MwSt., zzgl. Versand
Wie alles begann ...
Es nahm seinen Anfang zwischen Ende 1990 und Anfang 1991 an einem ganz gewöhnlichen Berufsschultag den ich
als 20-jähriger, an meiner Ausbildung relativ interessierter Lehrling, irgendwie über mich ergehen liess. Da plötzlich passierte es! Worauf ich wahrscheinlich schon eine halbe Ewigkeit gewartet hatte. Ja, endlich passierte etwas das
die Monotonie des für meinen Werdegang ach so wichtigen Berufsschulalltags durchbrach.
Mein Politiklehrer Herr Knittermann, seines Zeichens bekannt für seine zahlreichen Anekdoten und Geschichten aus
seiner interessanten und abwechslungsreichen Vergangenheit, welche nur durch gelegentlichen aber dafür um so effizienteren Unterricht unterbrochen wurden, kam zur Tür herein.
Er hatte Informationen dabei die derart bahnbrechend waren, dass sie glatt für einen Umsturz hätten reichen können; wenn er nur wenigstens selber wirklich verstanden hätte was er uns da vorlas, dachte ich bei mir.
„1. Streichung der Präambel und Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetzes (GG), der den Geltungsbereich des
Grundgesetzes regelt, am 31.8.1990 mit Wirkung zum 29.9.1990.
2. Der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die
Herstellung der Einheit Deutschlands“, auch Einigungsvertrag genannt wurde am 31.8.1990 von Vertretern der BRD und der DDR unterzeichnet.
3. Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, auch 2+4-Vertrag genannt wurde von Vertretern der BRD, der DDR und den 4 alliierten Siegermächten am 12.9.1990 unterzeichnet.
4. Beitritt der 5 neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur BRD am 3.10.1990.“
Was war das?! Da bin ich doch fast von meinem Stuhl gehüpft, das darf doch wohl nicht wahr sein. Sollte das
Unglaubliche tatsächlich eingetreten sein?
Hat die große Politik mit all ihren hochbezahlten, klugen Köpfen sich da etwa einen „Lapsus“ geleistet den ich als
kleiner Lehrling nun entdecken und bis ins letzte Detail ausschlachten könnte? Ja, meine Stunde war gekommen!
„Moment mal, wie können denn die 5 neuen Bundesländer zu etwas beitreten, das seit dem 29.9.1990 gar nicht
mehr existiert?“ platzte ich hervor. „Wenn der Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) aufgehoben wurde hat das Grundgesetz keinen Geltungsbereich mehr. Die BRD beschränkt jedoch ihre staatsrechtliche Hoheitsgewalt auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes (gemäß Urteil 2 BvF 1/73; das Gerichtsurteil selbst kannte ich damals natürlich noch nicht). Und eben dieser Geltungsbereich des Grundgesetzes auf den sich auch das Hoheitsgebiet der BRD
erstreckt, ist nun gänzlich gestrichen worden. Das bedeutet aber, das wir kein Hoheitsgebiet mehr haben und somit auch keinen Staat BRD, denn einen Staat ohne Gebiet auf dem er existiert kann es nunmal nicht geben. Ist damit die
BRD am 29.9.1990 nicht einfach erloschen, von den Alliierten willentlich aufgelöst worden? Und wenn dem so ist, was existiert dann stattdessen?“
Die Antworten hierauf sollte ich erst gut 15 Jahre später erfahren, doch zunächst einmal zurück zu Lehrer
Knittermann: „Das werden die schon geregelt haben!“ quoll es aus ihm voller Überzeugung hervor ...
Deutschland 15 Jahre später ...
Vor etwas mehr als einem Jahr erreichte mich dann unerwartet eine Nachricht die Licht in dieses längst vergessene
Dunkel bringen sollte: „Sieh dir mal den Anhang an, vielleicht interessiert dich das ja“ lautete es da in einer e-mail. Erst wusste ich nicht so recht was ich davon halten sollte. Von der Existenz des Deutschen Reichs war da die Rede
und der Nichtmehr-Existenz der BRD. Sollte sich da etwa politisch braun gefärbtes Gedankengut auf meinen Computer geschlichen haben, vorbei an der extra installierten Firewall und dem Virenscanner? Wenn es noch nicht
einmal ein Computerwurm war, was dann ...?
... Es gab offensichtlich schon eine ganze Weile vor der Kapitulation der Wehrmacht eine von den Alliierten
gebildete Militärregierung für Deutschland, das Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers.
Von dieser Militärregierung wurde zum Beispiel bereits am 15.11.1944 das SHAEF-Gesetz Nr. 34, mit ihrer
Begriffsbestimmung des Ausdrucks „Vereinte Nationen“, bestätigt und ausgegeben, also bereits ein halbes Jahr vor der Kapitulation am 8.5.1945. In Absatz 3 dieses Gesetzes heißt es „Dieses Gesetz tritt mit der Besetzung in Kraft.“
Doch wozu dienten die SHAEF-Gesetze nun überhaupt und welchen Inhalt hatten sie?
In erster Linie dienten sie der Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet. Unter anderem wurden hier
einige der wesentlichsten Regelungen über das Fortbestehen des Deutschen Reiches nach Kriegsende festgelegt.
Wohlgemerkt des Deutschen Reiches, nicht des selbsternannten 3. Reiches der Nationalsozialisten.
Auf die „Aufhebung des Nationalsozialistischen Rechts“ bezog sich auch gleich das SHAEF-Gesetz Nr.1.5 Im
Vorwort heißt es dort „Um die Grundsätze und Lehren der NSDAP aus dem deutschen Recht und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes auszurotten, um für das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder
herzustellen und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuführen, ...“.
Essenz: Die SHAEF-Gesetze dienten in erster Linie der Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet.
In Artikel 1 Abs 1 geht es weiter „Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit dem 30. Januar 1933
eingeführt wurden, ... verlieren hiermit ihre Wirksamkeit ...“.
Das Datum 30.01.1933 ist deshalb so wichtig, weil Adolf Hitler am 30.01.1933 durch Reichspräsident von
Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde.
Deshalb galt auch die Weimarer Reichsverfassung wieder in ihrer letzten Fassung vor dem 30.01.1933, um eine
klare Distanzierung vom 3. Reich hervorzuheben und um sicherzustellen dass sie keine Veränderungen durch die Nationalsozialisten mehr enthalten konnte.
In Artikel 2 wird dies noch vervollständigt: „Weitere nationalsozialistische Gesetze werden durch die Militärregierung
... ausser Kraft gesetzt werden.“
So konnte eine eindeutige Abgrenzung von dem weiterhin existierenden Deutschen Reich mit seiner Demokratie
und einer vom Volk in freier Wahl bestimmten Verfassung gegenüber dem 3. Reich der Nationalsozialisten erreicht werden.
Weder die Nationalsozialisten noch die Alliierten haben zu irgendeinem Zeitpunkt das Deutsche Reich oder seine
Verfassung aufgelöst oder für nichtig erklärt. Im Gegenteil, Hitler wurde Reichskanzler des Deutschen Reiches und nahm an der Weimarer Verfassung lediglich Änderungen vor. Zwangsläufig bestanden Deutsches Reich und die
Weimarer Verfassung fort.
Die Alliierten ihrerseits besiegten die deutsche Wehrmacht, welche daraufhin kapitulierte und besetzten das
Staatsgebiet des Deutschen Reiches. Dadurch allein ist es keineswegs untergegangen, es wurde von den Alliierten lediglich die uneingeschränkte Regierungsgewalt übernommen.
Militärregierung-Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers, Proklamation Nr.16, Artikel 1: „... Wir
kommen als ein siegreiches Heer, jedoch nicht als Unterdrücker. ...“.
Essenz: Weder die Nationalsozialisten noch die Alliierten haben zu irgendeinem Zeitpunkt das Deutsche Reich
oder seine Verfassung aufgelöst oder für nichtig erklärt.
Die von den Nationalsozialisten erlassenen Gesetze usw. wurden aufgehoben. Die Weimarer Verfassung galt
wieder in ihrer Fassung vom 30. Januar 1933, vor der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, konnte folglich keine Änderungen durch die Nazis mehr enthalten.
.... einige der bedeutsamsten Aussagen des Urteils (BVG) in Bezug auf das Deutsche Reich stehen in Gründe B III (Hervorhebung durch den Autor):
„ ... dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist ...“, und es „... besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation ... nicht handlungsfähig.“ Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine
räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“ ...
Essenz: Das Deutsche Reich existiert am 31. Juni 1973 immer noch. Es besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch
mangels Organisation handlungsunfähig.
Kommt ihnen das bekannt vor? Stimmt, das haben die Alliierten selber auch schon 1945 bestätigt. Das Deutsche
Reich ist also auch später nicht untergegangen, das heißt es existiert am 31. Juni 1973 immer noch, und besitzt nach wie vor seine Rechtsfähigkeit. Und die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Kann die BRD „... als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich“ sein?
Handelt es sich hier um einen ähnlichen Fall wie bei der wiederholten Behauptung seitens der BRD, dass Berlin ein
Land der BRD sei?
... die BRD ist ein von den Alliierten im Rahmen des Besatzungsstatuts 1949 genehmigtes Instrument zur
Selbstverwaltung der drei besetzten Westzonen Deutschlands. Als Arbeitsgrundlage bekam sie das von den Alliierten für sie genehmigte Grundgesetz im Rahmen des Besatzungsstatuts.
Wo ist da die Identität zwischen BRD und Deutschem Reich, nur weil die BRD die drei Westzonen, also ein
Teilgebiet des handlungsunfähigen Deutschen Reichs verwalten, neu organisieren sollte?
Es handelt sich bei der BRD um ein Verwaltungsinstrument der Alliierten, etwas anderes haben diese auch nie
behauptet. Wer auch hätte das Deutsche Reich bei dem Beschluss, die BRD als identisch mit dem Deutschen Reich zu erklären, rechtswirksam vertreten sollen, schließlich ist es mangels Organisation handlungsunfähig?
Essenz: Das Deutsche Reich ist ein Staat, die Bundesrepublik hingegen ein durch die Alliierten genehmigtes
besatzungsrechtliches Selbstverwaltungsinstrument für die drei westlichen Besatzungszonen.
Daran ändert auch der Versuch der völkerrechtlichen Anerkennung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher
Demokratischer Republik nichts. Die Bundesrepublik Deutschland war ja noch nicht einmal bereit, die Deutsche Demokratische Republik als Staat anzuerkennen.
Wie hätte sie dies auch wider besseren Wissen tun können, schließlich existierte das Deutsche Reich weiter, war
und ist bis heute ja nur mangels Organisation handlungsunfähig.
Um noch einmal zur Anfangsfrage zurückzukommen:
Als Deutscher haben sie die Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches !
Dies war auch zu Zeiten der Bundesrepublik Deutschland schon immer so gewesen. Es hat nie eine eigene
Staatsangehörigkeit zur BRD gegeben. Die BRD war, wie wir gesehen haben, nachweislich nie ein eigener Staat ...
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